Service - Fördermittelberatung

Förderprogramme für Heizungsbau und barrierefreies Bad

Ob sie Ihre Heizungsanlage sanieren, austauschen oder ganz auf eine neue Heiztechnik setzen. Oder ob Sie gerade neu bauen. Es gibt beinah für alle Bauvorhaben, die der Umwelt dienen ein entsprechendes Förderprogramm.

Für uns ist es Service, Sie entsprechend zu beraten und die Anträge für Sie zu stellen. Sprechen Sie uns gerne an.

Sie haben Fragen? Füllen Sie gerne unser Kontaktformular aus.

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Wir rufen Sie umgehend, spätestens jedoch innerhalb von 2-3 Tagen zurück. Hand drauf!

Das richtige Förderprogramm für Sie!

Wir kennen stets die aktuellen Fördermöglichkeiten und wissen, welche Programme von BAFA oder KfW im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Ihr Vorhaben infrage kommt.

Wir kümmern uns um die Details

Sie müssen an sich wenig beachten, denn um die Details kümmern wir uns. Uns genügt Ihre Idee. Förderfähig sind alle modernen Heizungen auf Basis erneuerbaren Energien und Gasheizungen, wenn diese mit einer der nachhaltigen Technologie kombiniert werden. Allerdings müssen weitere Fördervorasusetzungen erfüllt werden, damit Sie die Förderung der BAFA bekommen.

Von der Prüfung der Förderfähigkeit bis zur Antragsstellung:  Wir sind zertifizierte Energieberater und unterstützen Sie bereitwillig bei Ihrem Vorhaben. Kommen Sie auf uns zu. Wir beraten Sie gerne.

Telefon +49 (0) 831 - 74 58 79 0

Oder Sie füllen einfach unser Kontaktformular aus.

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Zertifizierte Energieberater

„Als Inhaber ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, dass ich zertifizierter Energieberater bin. Nur so kann ich garantieren, dass mein Wissen auf dem aktuellen Stand ist und wir für unsere Kunden die besten Förderprogramme kennen. “

Überblick wichtigste Bedingungen für einen BAFA Zuschuss

Neue HeizungsartBedingungenBAFA Zuschuss (Basis-Förderung)
GasheizungBrennwerttechnik, Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbaren Energien, hydr.  Abgleich20 - 30 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 €, bis zu 12.000 - 18.000 €*
Wärmepumpehydraulischer Abgleich, zert. Einzelprüfung nach EN 14511 / EN 1482535% der förderfähigen Kosten von max. 60.000€, bis zu 21.000 €*
HolzheizungEmmissionsobergrenze für Feinstaub & CO2, Keselwirkungsgrad mind. 90%, Pufferspeicher30% der förderfähigen Kosten von max. 60.000€, bis zu 21.000€ *
SolarthermieZertifizierung nach ISO 17025, jährlicher Kollektorertrag von mind. 525 kWh/m², transparente Abdeckung der Frontseite, Pufferspeicher30% der förderfähigen Kosten von max. 60.000€, bis zu 18.000€*

 

Seit 01.07.2021 vergibt die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) im Programm KfW 262 einen zinsgünstigen Kredit inkl. Tilgungszuschuss für die Sanierung mir Einzelmaßnahmen und im Programm KfW 33 einen Zuschuss zur Förderung einer Brennstoffzellen-Heizung